Arbeitsmarktintegration von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen – exemplarisch ausgewählte Ansätze

Einleitung und Themenaufriss

In Österreich hat die berufliche Erstausbildung einen hohen Stellenwert (vgl. BMDW: 2018, S. 3). In diesem Kontext sei erwähnt, dass ca. 40 Prozent eines Jahrganges mit einer Lehrlingsausbildung beginnen (vgl. Dornmayr & Nowak: 2020, 29). Weitere zirka 40 Prozent wählen eine berufsbildende mittlere bzw. höhere Schule (vgl. BMDW: 2018, 3). Bemerkenswert erscheint, dass in Österreich der Anteil der 20- bis 24-Jährigen, die zumindest über einen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen, relativ hoch ist. Laut EUROSTAT lag dieser Anteil im Jahr 2019 bis 87,3 Prozent. Daher kann in Österreich von einer vergleichsweise guten Ausbildungsintegration gesprochen werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei der hohe Anteil der beruflichen Bildung innerhalb der Sekundarstufe II (vgl. Dornmayr & Nowak: 2020, 2 f.).

Aber nicht alle Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen schaffen den nahtlosen Übergang von der Pflichtschule in die Lehrlingsausbildung bzw. eine allgemein- oder berufsbildende Vollzeitschule und in weiterer Folge die Arbeitsmarktintegration (vgl. Gangl et al.: 2021, 60). Übergänge können mit vielen Herausforderungen verbunden sein. „Insbesondere beim Berufseinstieg werden zahlreiche Jugendliche mit Aufgaben bzw. Entwicklungen konfrontiert, denen sie sich nicht gewachsen fühlen. Dies kann wiederum zum Abbruch einer gerade erst begonnenen Ausbildung, aber auch zu psychischen Problemen oder Suchtverhalten führen.“ (Klemenjak: 2017, 132). Andere Jugendliche bzw. junge Erwachsene finden wiederum aufgrund verschiedener Gründe (z.B. Menschen mit Beeinträchtigungen) keinen Ausbildungsplatz oder benötigen beispielsweise mehr Zeit und ergänzende Unterstützung, um eine Ausbildung positiv absolvieren zu können (vgl. Gangl et al.: 2021, 61).

Der im April 2021 viel zu früh verstorbene Bildungsforscher Erich Ribolits argumentierte vor zehn Jahren in seiner Schrift „Bildung ohne Wert. Wider die Humankapitalisierung des Menschen“ wie folgt:

„Wer heute schwerwiegende Mängel in den Grundkompetenzen des Lesens, Schreibens, Rechnens sowie der Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien hat, gehört zu den programmierten Verlierern des Arbeitsmarktes. Denn zum einen haben die technologischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte den Großteil jener Tätigkeiten zum Verschwinden gebracht, bei denen derartig gehandicapte Personen früher problemlos eingesetzt werden konnten, und zum anderen haben die erreichten Produktivitätsfortschritte den Bedarf an menschlicher Arbeitskraft generell verringert.“ (Ribolits: 2010, 165).

Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Beitrag exemplarisch ausgewählte Ansätze skizziert, die benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine gelingende Arbeitsmarktintegration ermöglichen sollen. Der Fokus wird auf die Überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA) sowie die verlängerte Lehre und die Teilqualifikation mit Berufsausbildungsassistenz (BAS) gelegt.

Überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA)

Im Rahmen einer Überbetrieblichen Lehrausbildung bekommen Jugendliche, die beispielsweise nicht in ein betriebliches Lehrverhältnis vermittelt werden konnten, die Chance, eine Lehrlingsausbildung mit einer anerkannten Lehrabschlussprüfung zu absolvieren. Die ÜBA wurde für Menschen mit abgeschlossener Schulpflicht geschaffen, „die beim AMS vorgemerkt sind und trotz intensiver Bemühungen keine geeignete Lehrstelle finden konnten oder eine betriebliche Lehre abgebrochen haben.“ Die Lehrausbildung wird von einer Ausbildungseinreichung übernommen. Diese muss dahingehend organisiert und ausgestattet sein, dass alle im Berufsbild des jeweiligen Lehrberufes formulierten Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können. An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass die ÜBA einer Lehre in einem Betrieb gleichgestellt ist und die Auszubildenden als Lehrlinge gelten. Ein Ausbildungsvertrag tritt an die Stelle eines Lehrvertrages (vgl. BMDW: 2018, 36).

Verlängerte Lehre und Teilqualifikation

Mit der integrativen Berufsausbildung hat der Gesetzgeber im Jahr 2003 ein flexibles Modell für am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen geschaffen. Die Zielsetzung besteht darin, diese Menschen beim Erlangen einer Berufsausbildung sowie der Integration ins Berufsleben zu unterstützen. Grundsätzlich kann eine solche Berufsausbildung in einem Unternehmen oder in einer Ausbildungseinrichtung absolviert werden (vgl. BMDW: 2018, 38; vgl. Dornmayr & Nowak: 2020, 81). Mit der Novelle des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) im Jahr 2015 wurde auf den Begriff „integrative Berufsausbildung“ verzichtet und diese Form der Ausbildung wird fortan lediglich als Berufsausbildung gemäß § 8b BAG bezeichnet. Diese Umbenennung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass damit eine „begriffliche Diskriminierung dieses Ausbildungsweges vermieden werden sollte“ (Dornmayr & Nowak: 2020, 81).

Das Berufsausbildungsgesetz (BAG, BGBl. Nr. 142/1969 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2020) differenziert in Paragraf 8b zwischen zwei Möglichkeiten. Dabei handelt es sich um die verlängerte Lehre (§ 8b Abs. 1 BAG) und die Teilqualifikation (§ 8b Abs. 2 BAG). Paragraf 8b Abs. 1 BAG normiert, dass zur „[…] Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Personen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben […] am Beginn oder im Laufe des Lehrverhältnisses im Lehrvertrag eine gegenüber der für den Lehrberuf festgesetzten Dauer der Lehrzeit […] längere Lehrzeit vereinbart werden [kann]. Die sich auf Grund der Lehrberufsliste ergebende Lehrzeit kann um höchstens ein Jahr, in Ausnahmefällen um bis zu zwei Jahre, verlängert werden, sofern dies für die Erreichung der Lehrabschlussprüfung notwendig ist.“

Paragraf 8b Abs. 2 BAG verweist auf die zweite Möglichkeit, nämlich die „[…] Festlegung einer Teilqualifikation durch Einschränkung auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes, allenfalls unter Ergänzung von Fertigkeiten und Kenntnissen aus Berufsbildern weiterer Lehrberufe […]. In der Vereinbarung sind jedenfalls die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse und die Dauer der Ausbildung festzulegen. Die Dauer dieser Ausbildung kann zwischen einem und drei Jahren betragen. Ein Ausbildungsvertrag über eine Teilqualifizierung hat Fertigkeiten und Kenntnisse zu umfassen, die im Wirtschaftsleben verwertbar sind.“

Bemerkenswert erscheinen insbesondere auch die Ausführungen in Paragraf 8b Abs. 4 BAG. Demnach kommen für die verlängerte Lehre bzw. die Teilqualifikation Menschen in Betracht, die vom AMS nicht in ein Lehrverhältnis vermittelt werden konnten „[…] und auf die eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

  1. Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder
  2. Personen ohne Abschluss der Hauptschule oder der Neuen Mittelschule bzw. mit negativem Abschluss einer dieser Schulen, oder
  3. Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes, oder
  4. Personen, von denen aufgrund des Ergebnisses einer vom Arbeitsmarktservice oder Sozialministeriumsservice beauftragten Beratungs-, Betreuungs- oder Orientierungsmaßnahme angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen, die durch eine fachliche Beurteilung nach einem in den entsprechenden Richtlinien des Arbeitsmarktservices oder des Sozialministeriumservices zu konkretisierenden Vier-Augen-Prinzip festgestellt wurden, der Abschluss eines Lehrvertrages […] nicht möglich ist.“

Nachfolgend sollten die Unterschiede zwischen einer verlängerten Lehre und einer Teilqualifikation skizziert werden. Im Rahmen einer verlängerten Lehre erfolgt die Vermittlung des vollständigen Berufsbildes des betreffenden Lehrberufes, die Verlängerung der regulären Lehrzeit um ein bzw. in Ausnahmefällen um zwei Jahre, die Berufsschulpflicht bleibt erhalten und mit der regulären Lehrabschlussprüfung wird diese Ausbildung beendet. Hingehen werden im Rahmen der Teilqualifikation einige Teile des Berufsbildes aus einem oder mehreren Lehrberufen vermittelt. Diese werden im Ausbildungsvertrag vereinbart. Die Ausbildungsdauer beträgt zwischen einem und drei Jahren. Das Recht bzw. die Pflicht zum Berufsschulbesuch besteht nach Maßgabe der festgelegten Ausbildungsziele. Eine individuelle Abschlussprüfung ist möglich (vgl. BMDW: 2018, 39).

Die verlängerte Lehre und die Teilqualifikation werden durch die Berufsausbildungsassistenz (BAS) koordiniert und unterstützt. Die BAS hat in diesem Kontext – unter Einbeziehung aller Ausbildungsverantwortlichen – die Aufgabe, die Ziele der Ausbildung festzulegen und bei Problemen zu vermitteln (vgl. BMDW: 2018, 39). Nachfolgend wird darauf näher eingegangen.

Berufsausbildungsassistenz (BAS)

Die Berufsausbildungsassistenz zählt – neben dem Jugendcoaching, der Arbeitsassistenz oder dem Jobcoaching – zu den Leistungen des „Netzwerks Berufliche Assistenz“ (NEBA). Dieser Begriff „[…] ist als Dachmarke für das ausdifferenzierte und bedarfsgerechte Instrumentarium zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und anderen benachteiligten Gruppen, die bezahlte Arbeit am regulären Arbeitsmarkt sicherstellen und erhalten sollen, zu verwenden […] [und] stellt einen zentralen und bestimmenden Faktor der österreichischen Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit Behinderung bzw. die von Behinderung bedroht sind und eine wichtige Unterstützungsstruktur bei der weiteren Entwicklung des Gleichstellungsrechtes dar.“ (BMSGPK: 2015, 6).

Das Ziel der BAS besteht darin, benachteiligte Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben besser einzugliedern. Damit wird die Zielsetzung verfolgt, diesen Menschen „[…] durch geeignete Angebote, der Vorbereitung, Unterstützung und Begleitung einen erfolgreichen Abschluss der gewählten Ausbildung zu ermöglichen […]“. Damit soll der Rahmen für eine längerfristige Eingliederung in den Regelarbeitsmarkt geschaffen werden. Vor Beginn einer verlängerten Lehre bzw. einer Teilqualifikation legen die BerufsausbildungsassistentInnen „[…] gemeinsam mit den dafür in Frage kommenden Personen bzw. den Erziehungsberechtigten und den Lehrbetrieben oder den […] Ausbildungseinrichtungen und unter Einbeziehung der Schulbehörde erster Instanz und des Schulerhalters die Ziele […] [fest].“ (BMSGPK: 2015, 19).

Reduktion von Chancenungleichheiten bzw. -ungerechtigkeiten

Nachfolgend soll darauf eingegangen werden, welchen Beitrag die zuvor skizzierten Ansätze zur Reduktion von Chancenungleichheiten bzw. -ungerechtigkeiten leisten und somit zu einer verbesserten Arbeitsmarktintegration von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen leisten.

Aus einer Studie1 zur Überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA) in Österreich (Datenbasis: ÜBA-TeilnehmerInnen 2008–2011) aus dem Jahr 2011 lässt sich schließen, dass rund ein Drittel der untersuchten (überwiegend vorzeitigen) AbgängerInnen einer ÜBA und einer überbetrieblichen integrativen Berufsausbildung in eine betriebliche Lehrstelle wechselte und somit „[…] im ersten Halbjahr nach Maßnahmenteilnahme als überwiegenden Arbeitsmarktstatus eine Lehre aufweist.“ (Dornmayr & Nowak: 2020, 80).

Betrachten wir die ÜBA hinsichtlich der mittelfristigen und nachhaltigen Arbeitsmarktintegration, kann auf einen im Jahr 2016 veröffentlichten Teilbericht2 im Rahmen einer ibw-öibf-Studie sowie den Endbericht zur Evaluierung der Lehrstellenförderung des AMS Österreich aus dem Jahr 20173 verwiesen werden. „In letztgenannter Studie zeigt sich, dass von jenen AbsolventInnen einer ÜBA im Zeitraum 2008–2014, welche die Ausbildung auch in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung beendet hatten (und nicht in einen Betrieb gewechselt waren), drei Jahre nach Lehrabschluss 55 Prozent unselbständig beschäftigt, 22 Prozent arbeitslos und acht Prozent in einer Qualifizierungsmaßnahme des AMS waren.“ (Dornmayr & Nowak: 2020, 80).

Helmut Dornmayr und Sabine Nowak (2020, 85) kommen aufgrund der beiden zuletzt erwähnten Studien bzw. Berichte sowie der Ergebnisse einer Studie aus dem Jahr 20124 über den Arbeitsmarkterfolg bzw. die Berufseinmündung zu folgender Erkenntnis: Die verlängerte Lehre und die Teilqualifikation wirken und zeigen „positive Effekte im Sinne einer verbesserten Arbeitsmarktintegration“.

„Sowohl die kurz- als auch längerfristige Arbeitsmarktintegration der AbsolventInnen verläuft erheblich günstiger als von jenen, welche die Ausbildung vorzeitig beenden. Aber auch innerhalb der AbsolventInnen einer Berufsausbildung gemäß § 8b BAG (Lehrzeitverlängerung bzw. Teilqualifizierung) gibt es markante Unterschiede dahingehend, ob die Ausbildung in einem Betrieb oder in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung erfolgte. Bei jenen, welche […] die Berufsausbildung gemäß § 8b BAG (Lehrzeitverlängerung bzw. Teilqualifizierung) in einem Betrieb absolviert haben, zeigt sich sogar 5 Jahre nach Ausbildungsende noch eine deutlich bessere Integration am Arbeitsmarkt.“ (Dornmayr & Nowak: 2020, 85).

Resümee und Ausblick

Der vorliegende Beitrag beschäftigte sich mit der Arbeitsmarktintegration von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen. In einem ersten Schritt wurde auf die Bedeutung der beruflichen Erstausbildung in Österreich näher eingegangen. Auch wenn diese tendenziell zu einer gelingenden beruflichen Integration führt, gelingt diese aber nicht allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Daher wurden in einem nächsten Schritt exemplarisch ausgewählte Ansätze skizziert, welche diesen Menschen eine gelinge Arbeitsmarktintegration eröffnen können. Dabei handelt es sich um die Überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA) sowie die verlängerte Lehre und die Teilqualifikation mit Berufsausbildungsassistenz (BAS). Exemplarisch ausgewählte Studienergebnisse runden den vorliegenden Beitrag ab.

Den Abschluss dieses Beitrages bilden Ausführungen der renommierten Bildungswissenschafterin Elke Gruber, die bereits vor mehr als 15 Jahren darauf verwies, dass trotz „[…] des überall zu beobachtenden Rückgangs an Lehrplätzen […] die Lehrlingsausbildung nach wie vor einen bedeutenden Berufsbildungssektor […] (darstellt) und […] die Hauptstütze der Ausbildung des FacharbeiterInnennachwuchses in Österreich [bildet]. Gleichzeit finden hier die größten Einbrüche, Umbrüche und Veränderungen statt. Dementsprechend hoch ist der Reflexionsbedarf, dem man allerdings […] eher zögerlich und unter starken ideologischen Vorbehalten nachkommt; wie auch insgesamt die pädagogische und wissenschaftliche Reflexion des Berufsbildungssystems in Österreich traditionell stark unterbelichtet ist.“ (Gruber: 2004, 17).

Diese Ausführungen von Elke Gruber besitzen – auch nach mehr als 15 Jahren – ihre Gültigkeit und sollten zum Anlass für eine weitere intensive Beschäftigung mit der Lehrlingsausbildung genommen werden. Aus meiner Sicht ist insbesondere eine Fokussierung auf benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene von zentraler Bedeutung. //

1   Bergmann, Nadja, Lechner, Ferdinand, Matt, Ina, Riesenfelder, Andreas, Schelepa, Susanne & Willsberger, Barbara (2011): Evaluierung der überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA) in Österreich. Wien.

2   Dornmayr, Helmut (2016): Nach der Lehre: Ausbildungserfolg und Erwerbskarrieren der LehrabgängerInnen 2008–2013 in Österreich. Teilbericht (ibw) im Rahmen der ibw-öibf-Studie „Hintergrundanalyse zur Wirksamkeit der betrieblichen Lehrstellenförderung (gemäß § 19c BAG)“. Wien: ibw/öibf.

3   Dornmayr, Helmut, Litschel, Veronika & Löffler, Roland (2017): Evaluierung der Lehrstellenförderung des AMS Österreich. Endbericht. Wien: ibw/öibf.

4   Dornmayr, Helmut (2012): Berufseinmündung von AbsolventInnen der Integrativen Berufsausbildung. Eine Analyse der Beschäftigungsverläufe. ibw-Forschungsbericht Nr. 167. Wien: ibw.

Literatur

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) (2018): Die Lehre. Duale Berufsausbildung in Österreich. Wien: bmdw.

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) (2015): Richtlinie NEBA-Angebote des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Durchführung der Angebote des „Netzwerks Berufliche Assistenz“. Wien: bmsgpk.

Dornmayr, Helmut & Nowak, Sabine (2020): Lehrlingsausbildung im Überblick 2020. Strukturdaten, Trends und Perspektiven. ibw-Forschungsbericht Nr. 203. Wien: ibw.

Gangl, Beatrice, Klemenjak, Martin & Waditzer, Richard (2021): Berufliche Integration und duales Berufsausbildungssystem in Österreich. Überbetriebliche Lehrausbildung, verlängerte Lehrzeit, Teilqualifikation und Berufsausbildungsassistenz. In: Helmut Arnold, Susanne Dungs, Martin Klemenjak & Christine Pichler (Hrsg.), Wandel der Erwerbsarbeit. Innovative Ansätze der Inklusion (S. 60–69). Weinheim – Basel: Beltz Juventa.

Gruber, Elke (2004): Berufsbildung in Österreich. Einblicke in einen bedeutenden Bildungssektor. In: Fritz Verzetnisch, Peter Schlögl, Alexander Prischl & Regine Wieser (Hrsg.), Jugendliche zwischen Karriere und Misere. Die Lehrausbildung in Österreich, Innovationen und Herausforderungen (S. 17–38). Wien: ÖGB-Verlag.

Klemenjak, Martin (2017): Niederschwelligkeit und Lehrlingsausbildung. Ein Widerspruch? Reflexionen am Beispiel eines Ausbildungsnetzwerkes. In: Helmut Arnold & Hubert Höllmüller (Hrsg.), Niederschwelligkeit in der Sozialen Arbeit (S. 132–141). Weinheim – Basel: Beltz Juventa.

Ribolits, Erich (2010): Bildung ohne Wert. Wider die Humankapitalisierung des Menschen. Wien: Löcke

Klemenjak, Martin (2021): Arbeitsmarktintegration von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen – exemplarisch ausgewählte Ansätze. In: Die Österreichische Volkshochschule. Magazin für Erwachsenenbildung. Frühjahr/Sommer 2021, Heft 273/72. Jg., Wien. Druck-Version: Verband Österreichischer Volkshochschulen, Wien.

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