Anspruch und Wirklichkeit: Zur Evaluierung der Strategie zur Inklusion der Rom*nja in Österreich

Mit der Implementierung der „Strategie zur Inklusion der Rom*nja1 in Österreich“ wurde eine Entwicklung fortgeschrieben, die mit dem Kampf um die Anerkennung der österreichischen Rom*nja als Volksgruppe erstmals an die Institutionen der Republik herangetragen wurde. Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1995, zwei Jahre nach der offiziellen Anerkennung der Rom*nja als Volksgruppe, gewann das Thema universeller Grundrechte auch im Zusammenhang mit Minderheiten und Migration an Bedeutung. Es dauerte zwar noch bis April 2011, bis die Europäische Kommission den „Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Rom:nja“ verabschiedete; das diesem zugrundeliegende Verständnis von Inklusion, das auch für die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend war, geht jedoch über das bisher in Österreich herrschende Selbstverständnis autochthoner Minderheiten als Adressat*innen von gezielten Politiken hinaus. Mit der nationalen „Strategie zur Inklusion der Rom*nja in Österreich“ verpflichtet sich die Republik zur Entwicklung von Maßnahmen, von welchen alle in Österreich lebenden Rom*nja ungeachtet ihrer Herkunft und Volksgruppenzugehörigkeit profitieren sollen.2

Im vorliegenden Artikel werden Ergebnisse der von der Universität Wien durchgeführten Evaluierung der Strategie und ihrer Maßnahmen besprochen.3 Wirkt die Strategie in einer Reihe an Handlungsfeldern, die für das Ziel der Inklusion als zentral gelten, darunter Arbeitsmarkt, Bildung, Gesundheit, Wohnen, Empowerment, Bekämpfung von Antiziganismus, fokussiert der folgende Beitrag auf den Bereich der Bildung. Es werden Maßnahmen und ihre Wirkungen besprochen sowie auf Lücken der Strategie beispielhaft hingewiesen. Als Datengrundlage dienen quantitative und qualitative Informationen und Materialien, die im Zuge der Studie gesammelt und erhoben wurden. Neben umfangreichen Recherchen und Interviews mit Expert*innen und Akteur*innen wurde österreichweit eine quantitative Fragebogenerhebung unter knapp 400 Rom*nja durchgeführt.4 Auf diese Weise konnten auch die Perspektiven, Erfahrungen und Erwartungen der von der Strategie adressierten Bevölkerungsgruppen erschlossen werden und maßgeblich in die Einschätzung und Bewertung der Strategie einfließen. Der Artikel ist entlang der Handlungsfelder Qualifizierung, Professionalisierung, fachliche (Aus-)Bildung, Bewusstseinsbildung und Ermächtigung der Zielgruppen und Bewusstseinsbildung der Dominanzgesellschaft aufgebaut. 

Zentralität der Bildung

Es besteht weitgehend Konsens darüber, dass Bildung – sowohl von Kindern und Jugendlichen als auch von Erwachsenen – der Schlüssel zur Inklusion ist. Sowohl die Verantwortlichen der Strategie in Politik und Verwaltung als auch Personen, die in verschiedenen Handlungsfeldern und einschlägigen Einrichtungen tätig sind, und die Angehörigen der Zielgruppen selbst räumen Bildungsmaßnahmen höchste Priorität ein. Diese Wichtigkeit hat jedoch tendenziell appellativen Charakter. Wenn die Strategie von Bildung spricht, so sind damit vor allem Maßnahmen in Verbindung mit schulischer Bildung gemeint. Es dominieren allgemeine Maßnahmen, die nicht spezifisch, aber auch Rom*nja adressieren wie etwa der freie Bildungszugang, und bereits etablierte, oftmals
lange vor der Strategie gestartete Initiativen und Projekte; Fördermittel stehen nur in geringem Ausmaß und wenig abgesichert zur Verfügung. Die Problematik wird weiter unten an ausgewählten Maßnahmen zur Diskussion gestellt. Gemessen am Ausmaß der Fördermittel läuft der Bereich Arbeitsmarkt/Beschäftigung dem Bereich Bildung eindeutig den Rang ab, auch gibt es dort ein deutlich stärkeres Bekenntnis zu spezifischen Maßnahmen. Wie in Folge gezeigt wird, verbergen sich hinter dem Etikett Arbeitsmarkt/Beschäftigung allerdings häufig Maßnahmen, die der Qualifizierung und Wissenserweiterung dienen und im Rahmen der Erwachsenenbildung umgesetzt werden. Ein dritter Bereich bildungsbezogener Maßnahmen gilt dem Thema Bewusstseinsbildung und Ermächtigung: Dieser richtet sich einerseits an die Zielgruppen, wozu etwa die Pflege und der Erwerb von Erstsprachen, Gender Mainstreaming oder ermächtigende Strategien gegen Diskriminierung und zur Förderung des Geschichtsbewusstseins zählen. Andererseits geht es aber auch um Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung der Dominanzgesellschaft, um dem Nicht-Wissen, den verbreiteten Vorurteilen oder dem tief verankerten Antiziganismus entgegenzuwirken.

Schwerpunkte der Bildungsförderung

Warum halbherzige Maßnahmen wenig zielführend sind: Beispiele Schulmediation und Sprachförderung

Wie erwähnt, betonen die meisten Akteur*innen die Wichtigkeit der Bereiche Schul-, Kinder- und Jugend-Bildung. Erfahrungswissen deckt sich mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Studien und den Daten der Evaluierung: Das österreichische Bildungssystem erzeugt nicht nur systematisch Ungleichheiten, sondern trägt, wie am Beispiel der hohen Drop-out-Raten unter Rom*nja-Schüler*innen gezeigt werden kann, auch dazu bei, dass sich Chancenungleichheiten und Benachteiligungen frühzeitig verfestigen, was wiederum das Risiko von Randständigkeit am Arbeitsmarkt und Armutskarrieren erhöht. So positiv kompensatorische Maßnahmen zur Korrektur (aus-)bildungsbezogener Qualifikationsdefizite einzuschätzen sind, so ersetzen sie doch nicht strukturelle Korrekturen im Bildungsbereich, die dem Anspruch auf Inklusion und Nicht-Diskriminierung gerecht werden. Es ist auffallend, dass die Strategie diesbezüglich große Zurückhaltung übt. Sie bekennt sich zwar zu einschlägigen Initiativen, die großteils jedoch lange vor der Einführung des Strategierahmens durch Rom*nja-Vereine etabliert wurden. Ansonsten erschöpft sich die Strategie im Verweisen auf allgemeine Maßnahmen, die auch Rom*nja zugutekommen sollen.

Anhand der von Rom*nja-Vereinen entwickelten und organisierten Projekte zeigt sich die große Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Als Beispiel sei die Rom*nja-Schulmediation des Vereins Romano Centro in Wien erwähnt, die auch von Seiten der Fördergeber und Verantwortlichen als Best Practice herangezogen wird. Das Projekt zeichnet sich durch seine Niederschwelligkeit aus: Den Kern der Schulmediation bilden meist muttersprachlich kompetente qualifizierte Lai*innen, die den Schüler*innen und ihrem Umfeld ­lebensweltlich vertraut sind, diese unterstützen, aber zugleich auch Ansprechpersonen für das pädagogische Personal sind. Obwohl sich diese Einrichtung hervorragend bewährt hat und auch von zahlreichen Expert*innen gewürdigt wird, ist es bislang nicht gelungen, das Projekt zu institutionalisieren. Die Folge sind nicht nur äußerst unsichere Finanzierungsverhältnisse, keine Aussichten auf eine Verstetigung oder institutionelle Eingliederung (beispielsweise in die Bildungsdirektion) und folglich prekäre Arbeitsverhältnisse der Schulmediator*innen. Darüber hinaus blockiert diese Realität alle Ansätze einer erweiterten Qualifizierung und Professionalisierung der Schulmediator*innen. Gerade hierin liegt aber das emanzipatorische Potenzial des Projekts: neben der niederschwelligen und lebensweltnahen Unterstützung der Kinder und Jugendlichen zur Stärkung und vertieften Qualifizierung der Lai*innen beizutragen. Die institutionelle Verankerung des Projekts Schulmediation wäre ein Schritt in Richtung einer strukturellen Weiterentwicklung eines inklusiven Bildungssystems.

Ein ähnliches, wenngleich schärferes Dilemma existiert in Bezug auf die sprachliche Bildung und den Stellenwert von Romanes und Jenisch im Bildungssystem. Die Strategie formuliert ein Bekenntnis zur Sprachförderung, da die Auseinandersetzung mit und die Weitergabe von Sprachen der Zielgruppen eine ermächtigende Wirkung haben und auch die interkulturellen Kompetenzen von Schüler*innen stärken können. Eine besondere Rolle spielt dabei die Sprache Romanes, die nicht in einer einheitlichen Schriftversion existiert, sondern vielmehr unterschiedliche Romanes-Dialekte mit einem gemeinsamen Sprachkern umfasst. Sowohl zur Selbstermächtigung als auch zum Erhalt und zur Weitergabe der Sprache sind Romanes-Unterrichtsformate in Schulen wichtig. Diese gibt es jedoch nur punktuell, haben den Status von Zusatzangeboten und sind innerhalb des Bildungssystems kaum sichtbar. Die Strategie müsste gezielter und systematischer in allen Bundesländern die nötigen Bedingungen schaffen, damit die Sprachen der Zielgruppen in den Bildungssystemen ihren Platz bekommen. Hinzu kommt, dass auch in Schulen, die von Kindern mit Erstsprache Romanes besucht werden, Lehrpersonen und Assistenzlehrkräfte anwesend sein sollten, die die Mehrsprachigkeit im Unterricht leben und fördern helfen. Im Zuge der Forschung wurden die Kritik zahlreicher Expert*innen an der monolingualen Struktur des Bildungssystems und deren Empfehlung, die Pluralität an Sprachen als etwas Positives und nicht als Problemzustand zu sehen, deutlich.

Maßnahmen im Bereich Beschäftigung: Lösungen liegen in ganzheitlichen Herangehensweisen

In der Strategie ist der Bereich Arbeitsmarkt/Beschäftigung besonders zentral und besitzt auch für viele der befragten Personen aus den Zielgruppen Priorität. Auch vorhandene wissenschaftliche Studien lassen darauf schließen, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf gegeben ist und die Situation von Rom*nja am Arbeitsmarkt sich oft nachteilig gestaltet: Viele Rom*nja – ­Studien sprechen von bis zu drei Viertel – arbeiten in einer Hilfs- oder angelernten Tätigkeit, überdurchschnittlich ist auch die Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit; zugewanderte Rom*nja finden sich besonders häufig in niedrigen Statuspositionen wieder. Die ausgeprägte Rom*njafeindlichkeit erschwert Versuche, diese Randständigkeit zu überwinden.

Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bilden den Schwerpunkt von Maßnahmen im Bereich Arbeitsmarkt und Beschäftigung. Im Rahmen von zwei aufbauenden Ausschreibungen wurden Projekte eingereicht, die vom Europäischen Sozialfonds und dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft kofinanziert wurden. Diese Projekte liefen unter dem Schlagwort „Empowerment von Rom*nja“ und wurden v. a. von mehrheitsgesellschaftlichen Trägerorganisationen wie der Caritas und der Volkshilfe durchgeführt. Es gab nur einen einzigen Rom*nja-Verein, der ein ESF-Projekt erfolgreich abschloss. Der Grund lag in den komplexen bürokratischen Herausforderungen, die mit der Durchführung eines vom ESF finanzierten Projektes verbunden sind. Dieser Problematik wurde in der neuen Strategiephase ab 2022 entgegengewirkt, indem die Projekte gänzlich national gefördert werden. Zudem wirkt ein Ost-West-Gefälle: In Vorarlberg, Tirol und Kärnten gab es kein einziges ESF-Projekt, die meisten Projekte finden in Wien statt.

Die geförderten Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen stießen inhaltlich auf große Zustimmung, es konnte einer großen Anzahl der Teilnehmer*innen in ihren Lebenslagen geholfen werden. Der Erfolg hängt eng mit einem Ansatz in der Tätigkeit der Berater*innen zusammen, offen und flexibel auf individuelle Situationen einzugehen. Aufgrund der Komplexität der Problemlagen erweist es sich oftmals als notwendig, den Bereich Arbeitsmarkt zugunsten einer holistischen Herangehensweise zu verlassen. Folgerichtig äußern viele einschlägige Akteur*innen den Wunsch nach ganzheitlich ausgerichteten Sozialberatungsstellen, die es ermöglichen, auf die miteinander verschränkten Probleme angemessen zu reagieren und gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen zu erarbeiten. So interagieren arbeitsmarktbezogene Probleme mit wohnungsbezogenen, ökonomischen oder gesundheitlichen Fragen ebenso wie mit der Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit in der Auseinandersetzung mit Diskriminierung und Antiziganismus zu stärken. Die Relevanz einer vernetzten Herangehensweise in Beratung und beruflicher Qualifizierung spiegelt sich jedoch in der Regel nicht in Struktur und Ausrichtung der Projekte. Damit einhergehen nicht nur Fragen inhaltlicher Schwerpunktsetzungen und Kompetenzen, sondern auch organisatorische Bedingungen. Dazu gehört auch das Thema Nachhaltigkeit: Projekte sind durchwegs befristet, nach ihrer Beendigung gehen Anlaufstellen, denen die Personen vertrauen und auf die sie angewiesen sind, verloren. Nachhaltige Formate einschließlich Verstetigung bewährter Maßnahmen sind im Rahmen der Strategie nicht vorgesehen. Von den Strategiemaßnahmen nicht erfasst sind auch besonders marginalisierte Personengruppen: Dazu zählen Personen in extremer Armut, von Wohnungslosigkeit Betroffene oder Notreisende, die nicht nur schwer erreichbar sind oder in Regionen bzw. Situationen leben, die von der Strategie nicht explizit angesprochen werden, sondern die aufgrund fehlender Vorbedingungen strukturell von Maßnahmen ausgeschlossen sind.

Bewusstseinsbildung und Ermächtigung: Überwindung patriarchaler Strukturen und Stärkung marginalisierter Gruppen

In der Strategie umfasst das Konzept Ermächtigung neben Weiterqualifizierung und Professionalisierung auch erinnerungs- und gedenkpolitische Fragen. Im Laufe der Forschung kristallisierten sich weitere Anliegen heraus, die verlangen, den Ermächtigungsbegriff weiter zu denken. Drei Punkte seien hervorgehoben: Zum einen wurde im Zuge der Forschung deutlich, dass der Begriff der Ermächtigung nur dann angemessen ist, wenn die Zielgruppen von Beginn an maßgeblich am Aufbau von Strukturen, an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, und an der Klärung und Formulierung zentraler Konzepte beteiligt sind. Zum anderen gilt es, die Schlüsselrolle der organisierten Zivilgesellschaft zu würdigen. Vereine und andere Einrichtungen der Zielgruppen fungieren als Netzwerkressource, Informationsdrehscheibe, Sprachrohr, Interessensvertretung, Anlaufstelle bei Unterstützungsbedarf. Bemühungen um die Weiterqualifizierung und Professionalisierung der zivilgesellschaftlichen Tätigkeitsbereiche werden positiv bewertet. Als Herausforderung gilt, wie die Vereine in ihren Aufgaben und Tätigkeiten auch im Generationsübergang lebendig bleiben können. Zum Dritten sind im Zuge der Forschung Themen aufgekommen, die bislang von der Strategie nicht (ausreichend) berücksichtigt wurden. Dazu zählen unter anderem die Themen Gender Mainstreaming und Aufbrechen patriarchaler Strukturen, die Stärkung der älteren Romn*ja und der Rom*nja-Jugend.

Ein explizites Anliegen der Strategie ist die Stärkung von Frauen und Mädchen. Dieses spielt in vielen Rom*nja-Vereinen und Initiativen eher eine untergeordnete Rolle, wofür nicht zuletzt die patriarchalen Strukturen verantwortlich sind, was sich etwa in der Zusammensetzung der Vereinsvorstände und anderer Gremien niederschlägt. Das Anliegen betrifft auch dominanzgesellschaftliche Initiativen und Einrichtungen, die explizit feministische Arbeit leisten, wobei jedoch vielfach das Bewusstsein für die spezifischen Lagen der Romnja fehlt. Von Rom*nja getragene Projekte und Vereine, die explizit feministische Arbeit machen, gibt es nur sehr wenige in Österreich. Dabei erleben Romnja intersektionale Benachteiligungssituationen, die sie sowohl von Roma, als auch von anderen Frauen unterscheiden. Problemlagen, die für Romnja spezifisch sind, weil sie eben keine Männer sind, werden häufig auch innerhalb der Rom*nja-Communities nicht thematisiert oder an den Rand gedrängt, Forderungen aus den Communities, aber auch die Ziele der Strategie, werden teilweise an einer männlichen Norm definiert, was sich in Konzeption und Praxis vieler Projekte niederschlägt. Auch Personen, die sich außerhalb der binär aufgespannten Geschlechterordnung verorten oder auf nicht-heteronormative Weise leben und lieben, sind vielfach von Diskriminierung betroffen. Innerhalb der Strategie gibt es bislang keine Maßnahme für LGBTIQ+-Personen. In der Weiterführung der Strategie ist darauf zu achten, dass es auch für queere Rom*nja-Unterstützung und Räume zur Selbstermächtigung und Sichtbarkeitserhöhung gibt. Das Aufbrechen patriarchaler Strukturen sollte schließlich auch bei Männern selbst ansetzen. Maßnahmen im Bereich der Männer- und Bubenarbeit fanden in der Strategie bislang keine Aufmerksamkeit. Die von der Evaluierung offengelegten Wissens- und Ausbildungsdefizite unter Personen, die in den geförderten Projekten mit Betroffenen arbeiten, unterstreichen den Bedarf an gezielter Qualifizierung und Sensibilisierung.

Das Thema Ermächtigung tangiert in besonderer Weise auch ältere Rom*nja, deren Situationen die Strategie bislang unerwähnt lässt. So sehen sich zugewanderte Rom*nja im Alter mit komplexen bürokratischen Anforderungen konfrontiert, in denen Fragen zu Pensionsrecht, Sozialleistungen und Ähnliches eine große Rolle spielen. Ein Fokus auf ältere Personen, die vielleicht betreuungsbedürftig sind, ist auch für Angehörige, die sie pflegen und so oft Mehrfachbelastungen ausgesetzt sind, relevant. Den niederschwelligen Zugang zu Betreuungseinrichtungen zu gewährleisten, ist ein wichtiges Ziel, das in die Weiterführung der Strategie aufgenommen werden sollte. Auf diese Weise könnte die Strategie auch dazu beitragen, familienbezogene Verpflichtungsnormen etwas abzuschwächen.

Die Stärkung jüngerer Rom*nja erfolgte in der Strategie zum einen durch die Vorantreibung von sogenanntem „capacity building“: Die HÖR5 beispielsweise gründete sich zwar eigenständig, fügt sich jedoch auch in die Zielformulierung der Strategie, da diese den Prozess der Formierung und Gründung durch das Schaffen eines Rahmens für die relevanten Themen und das Vernetzen mit öffentlichen Institutionen unterstützt hat. Die HÖR kann als Teil einer eigenständigen, selbstbewussten Aktivist*innenszene betrachtet werden, die sich seit einigen Jahren europaweit vernetzt, aktiv für eine Dekonstruktion von Stereotypen und eine stärkere Selbstrepräsentation eintritt. Neben der Unterstützung beim „capacity building“ gab es auch Projekte, die junge Rom*nja am Arbeitsmarkt stärken sollten. Die erwerbszentrierte Tendenz im Verständnis von Ermächtigung ist angesichts der Logik des österreichischen Wohlfahrtsstaates plausibel, gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass das Verständnis von Ermächtigung über die Logik der Bildung und Verwertung von Humankapital hinausgeht.

Bekämpfung von Diskriminierung und Sensibilisierung der Dominanzgesellschaft

Auf Basis der durch die Forschung erhobenen Daten sowie bereits vorhandener Studien ist anzuerkennen, dass Antiziganismus in Österreich auch heute noch weit verbreitet ist. Bekämpfung von Diskriminierung und Bewusstseinsbildung der Dominanzgesellschaft sind für die Erreichung des Zieles einer diskriminierungsfreien Gesellschaft unerlässlich, da diese die Verantwortung für Strukturen, die imaginierte Andere ausgrenzen, abwerten oder anderweitig benachteiligen, trägt und die Aufgabe wahrnehmen muss, strukturelle Veränderungen herbeizuführen.

Einige Antidiskriminierungsmaßnahmen sind bereits durch die Strategie beschlossen und teilweise auch umgesetzt worden. So nahm die Bundesregierung offiziell die Arbeitsdefinition von „Antiziganismus“ der „International Holocaust Remembrance Association“ an. Dabei wurden jedoch auch kritische Stimmen laut: Begriff und Definition wurden Top-down vorgegeben, von Personen, die selbst keine einschlägigen Erfahrungen damit haben können. Dabei wurden wichtige Punkte nicht zur Diskussion gestellt, wie die Wahl des Begriffes selbst. Der Begriff „Antiziganismus“ ist auch innerhalb der Zielgruppen nicht unumstritten, als Alternativbegriff wird von einigen Rom*nja-Initiativen der Begriff „Rom*njafeindlichkeit“ verwendet.

Wie die Ergebnisse des für die Evaluierung durchgeführten Surveys zeigen, sind Behörden und öffentliche Einrichtungen der am häufigsten genannte Kontext, in dem Diskriminierung erfahren wird. Gleichzeitig sind schlechte Erfahrungen mit und Angst vor Behörden der wichtigste Grund, Übergriffe nicht zur Anzeige zu bringen. Es sind die auch in der Strategie marginalisierten Gruppen, die diese Erfahrungen häufig teilen: Ältere, Rom*nja mit Migrationsgeschichte und in westlichen Bundesländern. Die biographisch und/oder historisch bedingte Skepsis gegenüber Behörden und öffentlichen Einrichtungen und die vielfältigen Abhängigkeitsverhältnisse der Menschen von ihnen begründen die Notwendigkeit der antidiskriminatorischen Sensibilisierung und Ausbildung jener Menschen, die in diesen Einrichtungen tätig sind. Maßnahmen in diesem Bereich finden bislang jedoch nicht flächendeckend oder systematisch statt, auch sind Schulungen, wo es sie gibt, meist auf Freiwilligkeit beruhende Zusatzangebote. Wichtig wären verpflichtende Formate für Personen, die im öffentlichen Dienst tätig sind.

In Bezug auf die Ausbildung von Lehrenden in verschiedenen Bildungseinrichtungen verweist die Strategie auf Maßnahmen, die Lehrer*innen motivieren sollen, sich im Zuge ihrer Aus- und Fortbildungen Kompetenzen im Umgang mit Diversität und Mehrsprachigkeit anzueignen. Eine verpflichtende, systematische Auseinandersetzung mit auf Rom*nja bezogenen Themen existiert nicht. Ähnliches gilt auch für die Lehrpläne in Schulen. Inwiefern vorhandenes einschlägiges Material im Unterricht Verwendung findet, ist nicht nachvollziehbar. So kann das Bildungsprojekt „Romane Thana“ zwar als ein gelungenes Beispiel für die gesellschaftliche Sichtbarmachung von Rom*nja und ihren Anliegen gelten: Realisiert unter Beteiligung von Angehörigen der Zielgruppen selbst und entstanden aus einer Zusammenarbeit des Vereins Romano Centro mit der Initiative Minderheiten, wurden für das Wien Museum, das Burgenland ­Museum und das Vorarlberg Museum Ausstellungen entwickelt. Ein Ausstellungskatalog und die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien, die im Internet abrufbar sind, gewährleisten die nachhaltige Wirkung des Projektes. Es fehlen jedoch Mechanismen, die dafür sorgen, dass Schüler*innen in Kontakt mit den aufwändig aufbereiteten Lerninhalten von „Romane Thana“ kommen.

Ein zentraler Bereich ist jener von Erinnerung und Gedenken, wobei sich Aspekte von Bildungsarbeit mit der Bekämpfung von Antiziganismus und Fragen der kollektiven Identität von Rom*nja verknüpfen. Die Wahrnehmung und Anerkennung der Geschichte der Rom*nja ist zentraler Bestandteil gesellschaftlicher Inklusion und trägt maßgeblich zur Stärkung des kollektiven Selbstbewusstseins bei. In der offiziellen Erinnerungskultur nehmen Rom*nja allerdings nach wie vor keinen anerkannten Platz ein, auch in Bezug auf den Porajmos, den Völkermord an den europäischen Sinti*zze und Rom*nja in der Zeit des Nationalsozialismus. Dass mit Beschluss des Nationalrats Ende Jänner 2023 auch in Österreich der 2. August als Tag des Gedenkens an den Genozid an den Rom*nja anerkannt wird, ist ein wichtiger Schritt. Ein Ziel der Strategie sollte es darüber hinaus sein, die Geschichte(n) und Erinnerung(en) von Rom*nja als vielschichtiger Erfahrungszusammenhang einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu zählt die Vorgeschichte des Porajmos ebenso wie auch die Kontinuität von Abwertung und Stigmatisierung nach 1945. Zugleich kann so verhindert werden, dass die Geschichte der Rom*nja zu einem isolierten Strang ohne Bezug zum größeren historischen Kontext wird.

Fazit

Die Evaluierung der Strategie zur Inklusion der Rom*nja in Österreich zeigt, dass sie den hohen ­Erwartungen, insbesondere in Bezug auf Partizipation und Ermächtigung, kaum gerecht wird. Dies liegt nicht nur am Fehlen einer aktiven, zugehenden und transparenten Kommunikationsstrategie, die die verschiedenen Zielgruppen direkt anspricht und zugleich die zuständigen institutionellen Akteur*innen mobilisiert und vernetzt. Damit ist nicht gesagt, dass sich die Strategie in Lippenbekenntnissen und Sonntagsreden erschöpft. Die Art und Weise ihrer Umsetzung erweckt jedoch den Anschein, als ginge sie der Konfrontation mit den strukturellen Barrieren, die Inklusion behindern, aus dem Weg. Zu diesen zählt neben dem tief verwurzelten Antiziganismus, der sich in alle Gesellschaftsbereiche und Verwaltungsebenen einschreibt, die Trennung in autochthone und allochthone Rom*nja: Die Strategie richtet sich zwar an alle in Österreich lebenden Rom*nja, die Ausweitung der Volksgruppe auf die zugewanderten Rom*nja ist jedoch definitiv nicht ihr Ziel, was die Trennlinie reproduziert und verstetigt. Auch werden bestimmte Personengruppen, vor allem solche in ausgeprägter gesellschaftlicher Randstellung wie Notreisende oder Bettelarbeiter*innen explizit nicht adressiert.

Es besteht Konsens, dass Maßnahmen und Aktivitäten der Strategie die Stärkung der individuellen und kollektiven Handlungsfähigkeit zum Ziel haben sollten. Dies weist der niederschwelligen Bildungsarbeit, wie sie auch durch die Einrichtungen der Volksbildung repräsentiert ist, eine Schlüsselrolle zu. Die Zukunft der Strategie entscheidet sich aber nicht am Bildungs- und Arbeitsmarkterfolg allein, sondern an der Frage der Repräsentanz. Die Verankerung von Rom*nja in Politik, Verwaltung, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, nicht zuletzt in jenen Strukturen, die über die Umsetzung der Strategie bestimmen, ist der bestimmende Maßstab für ihren Erfolg und ihre Nachhaltigkeit. //

1   Siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen/roma-strategie.html [10.10.2023].

2   Wenn im Folgenden der Begriff Rom*nja verwendet wird, so umfasst dieser neben Rom*nja und Sinti*zze auch Jenische und Menschen auf Durchreise, d.h. mit dem Begriff verbindet sich keine eindeutige Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder Ethnie, vielmehr verweist er auf ein Bewusstsein der Herkunft und/oder eine Erfahrung struktureller Ausgrenzung und Gewalt auf Basis antiziganistischer Vorurteile.

3   Weitere Informationen und der Forschungsbericht finden sich auf der Projektwebsite https://sensiroprojekt.univie.ac.at [10.10.2023].

4   Die Durchführung des Projektes lag in den Händen eines Teams aus Personen mit unterschiedlichen Hintergründen und vielstimmigem Erfahrungswissen. Grundprinzip der Studie war es, zu gewährleisten, dass die Erforschung der Strategie mit und im Sinne der von ihr adressierten Bevölkerung erfolgt. Dies spiegelt sich sowohl in der Zusammensetzung von Kernteam, Projektarbeitsgruppe und Interviewer*innen als auch in der Arbeitsweise.

5   Zur Hochschüler*innenschaft österreichischer Roma und Romnja siehe: https://www.hoer-info.at/.

Reinprecht, Christoph/Walch, Nora (2023): Anspruch und Wirklichkeit: Zur Evaluierung der Strategie zur Inklusion der Rom*nja in Österreich. In: Die Österreichische Volkshochschule. Magazin für Erwachsenenbildung. Herbst 2023, Heft 280/74. Jg., Wien. Druck-Version: Verband Österreichischer Volkshochschulen, Wien.

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