Beratung ist unumgänglich

Diversität ist nicht nur ein Schlagwort. Vielfalt und vielfältige Handlungsmöglichkeiten (zumindest deren Postulierung) sind in allen Lebensbereichen Basis für gedeihliche Entwicklungen. Sei es Biodiversität für „gesunde“ Öko- und menschliche Lebensräume, sei es gesellschaftliche Diversität, um im globalen Austausch stehende Gesellschafts- und Lebensrealitäten widerzuspiegeln, oder sei es das Aufbrechen starr vorgegebener linearer Lebens- und Bildungsbiografien. Besonders in Bezug zu sogenanntem lebenslangen Lernen ist der Slogan „Vieles ist möglich“ bereits Normalität. Vielfalt kann aber auch verunsichern, ein Zurechtfinden erschweren, schlimmstenfalls das Fällen von Entscheidungen be- oder sogar verhindern. Auch, wenn es um Bildungsentscheidungen im Erwachsenenalter geht. Der folgende Beitrag soll am Beispiel der Berufsreife- und Studienberechtigungsprüfung die stetige Notwendigkeit umfassender Beratung für Interessent*innen dieser Bildungswege ­aufzeigen.

Eingangsberatung – Fehlstartverhinderung

Es scheint eigentlich einfach, wenn in der Kursausschreibung „Berufsmatura – Lehrgänge zur Berufsreifeprüfung“ oder unter dem Motto „Studieren ohne Matura“ Kurse zur Studienberechtigungsprüfung angeboten werden. Viele Interessent*innen kommen auch mit einem – für sie anscheinend konkreten – Bildungswunsch. Den meisten ist aber nicht bewusst, dass es zu ihrem Bildungswunsch, sei es die Erlangung eines höherwertigen „schulischen“ Bildungsabschlusses, einer „höheren“ Berufsbildung oder dem Start eines Studiums, unterschiedliche benachbarte Felder und für ähnliche Bereiche verschiedene Bildungsformen gibt. So gibt es beispielsweise für den Wunsch einer höheren Ausbildung, um mit Jugendlichen zu arbeiten, vielfältige Berufsfelder, die über unterschiedliche Ausbildungen erreichbar sind. Kaum jemand kennt aber die Unterschiede zwischen Universitätsstudium, Fachhochschulstudium, Kolleg oder universitären Ausbildungslehrgängen. Für die Zugänge zu diesen Ausbildungen gibt es teilweise ganz unterschiedliche Voraussetzungen und Vorbereitungsmöglichkeiten. Eine Beratung dient dann in der Regel zuerst einmal einer grundlegenden Orientierung – was ist überhaupt möglich, wie sehen die Perspektiven der unterschiedlichen Alternativen aus, welche Voraussetzungen sind notwendig. Bei diesen Erstberatungen sind daher auch Elemente von allgemeiner Bildungsberatung beinhaltet.

Vorstellungen über den geplanten Bildungsweg sind oftmals durch negative bzw. positive Imaginationen getrübt. Einerseits ist bei vielen Interessent*innen eine gewisse Schwellenangst vorhanden. Gerade bei Personen, die nicht aus einem sozialen Umfeld kommen, in dem höhere Bildungsabschlüsse übliche Bildungsbiographien darstellen, werden formale und inhaltliche Anforderungen überhöht und in Bezug zu den eigenen Fähigkeiten fast schon unerreichbar vorgestellt. Andererseits können, durch Werbung und Zeitgeistideale vermittelt, Vorstellungen über Bildungswege idealisierend oder lückenhaft sein. Alles ist für alle möglich – und das einfach und rasch. Dass bei einer Berufsreifeprüfung in den vier Fächern vollwertige Maturaprüfungen abgelegt werden müssen – bei zweien davon sogar in Form der „Zentralmatura“ (standardisierte Reife- und Diplomprüfung in Mathematik und Deutsch) scheint dabei oft vergessen zu werden. Dass bei den Fächern der Studienberechtigung tatsächlich neuer Stoff vermittelt wird, der zudem noch ein tiefergehendes Niveau beinhaltet als Biologie, Geschichte oder Physik in der Berufs- oder Fachschule erstaunt viele. Und, dass neben einem Kursbesuch auch noch genauso viel zu Hause gelernt werden muss, scheint dem Slogan „Alles ist möglich“ nicht mehr gerecht zu werden.

Ein zentraler Aspekt der Eingangsberatung ist daher, ein realistisches Bild des geplanten Bildungsweges zu vermitteln und das Verhältnis der tatsächlichen Anforderungen zu den je eigenen Voraussetzungen ins richtige Licht zu rücken (motivierend oder ernüchternd).

Dazu gehört auch die Verknüpfung der Anforderungen des Bildungswegs mit den je eigenen Lebenssituationen. Das betrifft eine Analyse des vorhandenen Zeitbudgets, das betrifft die Einstellung der Familie, der Partnerin bzw. des Partners zur geplanten Weiterbildung, Änderungen bei Prioritäten, gemeinsamen Zeitressourcen und Arbeitsteilungen. Das betrifft zusätzliche Belastungen und zeitliche Koordinationsmöglichkeiten im Beruf. Das betrifft mögliche Einschränkungen bei Freizeit- oder sportlichen Aktivitäten bzw. Routinen. Das erfordert nach der Analyse eine sinnvolle Planung des Bildungsgangs. Oft bedeutet dieser Schritt den Fokus von „rasch“ auf den Fokus „sicher“, „realistisch“ zu wenden. Bei der Studienberechtigung betrifft dies nicht nur den „kurzen“ Bildungsweg SBP selbst, sondern auch die länger dauernde Phase des Studiums oder Kollegbesuchs.

Ein bewährtes Beratungskonzept

An drei Wiener Volkshochschulen wurden von 1980/81 bis 1985/86 in Zusammenarbeit mit der Universität Wien und der Technischen Universität Wien die Lehrgänge „Berufsreife – Vorbereitung auf Studienberechtigung“ durchgeführt. Diese Lehrgänge wurden in einer breiten Arbeitsgruppe als Modell für Lehrgänge für die 1985 neu beschlossene Studienberechtigungsprüfung, die die alte Berufsreifeprüfung ersetzte, ausgearbeitet.

Bereits im umfassenden Bericht vom Dezember 1983 (Brunner et al.: 1983) wurde dem Thema Beratung ein eigenes Kapitel gewidmet. In der Frage der Eingangsberatung wurden darin neben den bereits oben genannten Themenbereichen – Klärung des Bildungsziels/-wunsches, Vermittlung eines realistischen Bildes des Bildungsganges und Verbindung der Anforderungen des Bildungsganges mit der jeweiligen Lebenssituation – auch die Klärung finanzieller Unterstützungen aufgelistet. Dieses Thema ist auch aktuell ein wichtiger Teil der Erstberatung. Je nach Bundesland gibt es vom Land mehr oder weniger umfangreiche („vielfältige“) Förderungen für die BRP und SBP (Wien: WAFF), weiters Unterstützungen von der Arbeiterkammer und einigen Gewerkschaften. Ebenso sind für manche Interessent*innen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des AMS sowie aktuelle Daten zum Fachkräftestipendium von Bedeutung, sowie steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Für die SBP und ein Universitätsstudium sind auch Informationen zum Selbsterhalterstipendium relevant.

Im Bericht von 1983 wurde das Beratungskonzept in drei Phasen konzipiert – Eingangsberatung, Begleitberatung und Folgeberatung. Neben diesen Beratungsphasen (Brunner et al.: 1983, S. 66–75) wird auch explizit die positive Bedeutung von Informationsmaterial hervorgehoben.

Begleitberatung – individuelle Vorbereitungsbetreuung

„Lehrgangsbegleitend soll eine Beratung auf allen für den erfolgreichen Zulassungs-, Lern und Studierprozeß relevanten Ebenen stattfinden.“ (Brunner et al.: 1983, S. 71). Im Modellprojekt wurde hier vor allem Bezug auf formale Rahmenbedingungen bei der Einreichung sowie auf „Hilfestellung bei Lern- und Studierproblemen“ genommen. Auch heute sind die damaligen Beratungsinhalte, auf aktuelle Rahmenbedingungen zugeschnitten, ebenfalls ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Beratung. Wobei Fragen und Unterstützung zum formalen Zulassungsprozess vielfach bereits in die Erstberatung – d. h. vor einer Entscheidung eines Bildungswegs – aufgenommen werden. Auch wenn, im Gegensatz zu den 1980er Jahren, die meisten relevanten Informationen und Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Antrag zu einer Zulassung zum gewählten Bildungsweg (BRP, SBP, beruflicher Zugang zur FH) auf den Webseiten der jeweiligen Institutionen vorhanden sind, sind diese jedoch auch für Profis im Bildungsbereich nicht immer eindeutig zu verstehen. Zusätzlich laufen bereits bei den meisten Institutionen die Einreichungen über digitale Prozesse, was doch für relativ viele Interessent*innen eine Hürde darstellt. Außerdem sind universitäre Rahmenbedingungen grundsätzlich nicht unbedingt niederschwellig. Daher ist auch 2025 eine Unterstützung bei der Einreichung zur BRP oder SBP bzw. die Klärung eines beruflichen Zugangs zur FH unbedingt notwendiger Bestandteil einer Beratung. Grundlage dafür sind die Erfahrung(en) der Berater*innen und ein permanenter Austausch der EB-Einrichtungen mit den weiterführenden Bildungseinrichtungen (Unis, FHs, Externistenschulen) bzw. deren staatlichen Vertretungen (z. B. Bildungsdirektion).

Ebenso sind „Hilfestellungen bei Lern- und Studierproblemen“ auch heute wichtige Aspekte einer begleitenden Beratung. Vor allem bei der SBP haben Interessent*innen recht unterschiedliche Bildungsbiografien mit teilweise wenig oder lang zurückliegende Lernerfahrungen. Aber auch bei der BRP ist zu bemerken, dass Interessent*innen, die zeitnah aus Berufsschulen oder berufsbildenden mittleren Schulen kommen, oft wenig Kompetenz für selbstgesteuertes Lernen besitzen. Meist wird diese notwendige Lernberatung in Begleitangebote (Workshops) ausgelagert oder direkt als Bestandteil der Lehrgänge von den Fach-Kursleiter*innen übernommen.

Neben der Unterstützung einer inhaltlichen Auswahl von Kursfächern (BRP-Fachbereich, SBP-Wahlfächer) wird aufgrund der Vielfalt der angebotenen Kursschienen (klassische Präsenzkurse, reine Onlinekurse, Blended-Learning-Kurse mit betreuten Selbstlernanteilen) und vielfältiger (zeitlicher und organisatorischer) Kombinationsmöglichkeiten eine Unterstützung bei der Kursplanung notwendig. Ebenso ist dabei die Klärung des Einstiegsniveaus (v. a. bei Mathematik, Englisch, Deutsch/Aufsatz sowie bei naturwissenschaftlichen oder Wirtschaftsfächern) und möglichen Auffrischungsmöglichkeiten essenzieller Bestandteil. Die österreichischen Volkshochschulen haben dazu seit heuer selbst entwickelte, niederschwellige Selbsteinstufungstests für Mathematik, Englisch und Deutsch online gestellt. Bei diesen Onlinetests erhalten die Teilnehmenden sofort nach Abgabe eine Rückmeldung zu ihren Vorkenntnissen in Bezug zu einem Kurseinstieg (siehe: https://berufsreifepruefung.at/einstufungstests/).

Folgeberatung – „Drop-out“-Verhinderung

Das Beratungskonzept des VHS-Modells der 1980er Jahre beinhaltet auch eine Begleitung für die Überbrückung der Zeit zwischen Kursende und der Prüfung. Diese „Nachbetreuung“ wurde im damaligen Konzept aufgenommen, da die Prüfungen an der Universität stattfanden und es zu einer bis zu einem Jahr dauernden Zeitperiode zwischen Lehrgangsende und Prüfung kommen konnte. Auch wenn heute in der Regel direkt an der EB-Einrichtung geprüft wird und Kurse und Prüfungstermine koordiniert geplant sind, wird in Einzelfällen diese überbrückende Nachbetreuung weiterhin (in Form von individueller Unterstützung oder ergänzender kollektiver Workshops) umgesetzt, da nicht wenige Teilnehmende erst beim zweiten oder dritten Prüfungstermin nach ihrem Kursende antreten oder nach einer negativen Prüfung auf den Wiederholungstermin „warten“.

Zeitlicher Beratungsaufwand

Im damaligen Konzept der Wiener Volkshochschulen gibt es ganz konkrete Vorstellung des jeweiligen Zeitaufwandes (vgl. Brunner et al.: 1984, S. 8 f.):

  • Eingangsberatung: Richtziel > Fehlstartverhinderung: Zeitaufwand > 1 bis 2 Stunden pro Interessenten.
  • Begleitberatung: Richtziel > individuelle Vorbereitungsbetreuung; Zeitaufwand > 3 bis 5 Stunden pro Kandidat.
  • Folgeberatung: Richtziel > „Drop-out“-Verhinderung; Zeitaufwand > individuell sehr verschieden.

Diese Richtziele können für die aktuelle Beratungssituation sicher 1:1 übernommen werden, der damals veranschlagte Zeitaufwand scheint aber beim heutigen Zahlenverhältnis Berater*in/Interessent*innen kaum umsetzbar, vor allem, wenn die Beratung ein kostenloses Angebot sein soll. An den durchgeführten Pilotlehrgängen (an drei Wiener Volkshochschulen) nahmen in den drei Studienjahren von 1981/82 bis 1983/84 insgesamt 625 Kandidat*innen teil, aktuell sind an den Wiener Volkshochschulen pro Studienjahr bei der BRP knappe 700 Teilnehmer*innen und bei der SBP über 800 Teilnehmer*innen angemeldet. Aus diesem Grund hat sich bei der BRP in den letzten Jahren Gruppenberatung ­(Beratungsveranstaltungen) etabliert, welche zirka ein bis zwei Stunden dauert. Versuche, auch bei der SBP Gruppenberatungen anzubieten, wurden schnell verworfen, da hier im Gegensatz zur BRP individuell unterschiedliche Ziele (Studienrichtungen, Uni, FH, Kolleg) angestrebt werden und unterschiedliche Voraussetzungen berücksichtigt werden müssen („studienbezogene Vorbildung“). Im Beratungsprozess werden dabei zwangsläufig auch private Aspekte der jeweiligen Bildungsbiografie angesprochen, was ebenfalls gegen eine Gruppenberatung spricht. Individuelle Beratung in der SBP dauert in der Regel zirka eine Stunde.

„Fernberatung“ und Fernstudium

Interessanterweise wird im Bericht von 1984 bei der Beschreibung des Beratungsmodells gleich zu Beginn die „telephonische Kurzberatung“ (Brunner et al.: 1983, S. 65 f.) als Erstkontakt, aber auch als umfangreiche telefonische Beratung, hervorgehoben. Damals schien telefonische Beratung für Personen, die zeitlich oder geografisch keine intensiven Kontakte zur Bildungseinrichtung aufbauen können, eine innovative Beratungsvariante zu sein. Heute ist digitale Kommunikation, wie asynchrone Beratung via E-Mails oder synchrone Gruppen- und individuelle Beratung via Videokonferenz gängige Praxis zur Erreichung dieser Interessent*innengruppe.

Im Modell wird auch eine sogenannte „Externe Beratung“ beschrieben (vgl. Brunner et al.: 1983, S. 76 u. Brunner et al.: 1984, S. 9). Darunter wurde der Aufbau einer Beratungsstelle für „Kandidaten, denen aus beruflichen, familiären oder regionalen Gründen die regelmäßige Teilnahme an einem Lehrgang nicht möglich ist“ (Brunner et al.: 1983, S. 76) verstanden. Zweck dieser Beratungsstelle sollte die Entwicklung und Umsetzung von Fernlehrgängen sein, die analog zu universitären Fernstudien die individuelle Betreuung von Teilnehmer*innen und ein Angebot von Sozialphasen übernimmt. Meiner Recherche nach wurde dieses Projekt „Fernstudium“ jedoch leider nicht umgesetzt. Eine aktuelle Wiederaufnahme eines solchen Projekts scheint allerdings nicht sinnvoll, da durch digitale Kursangebote, wie Blended-Learning-Kurse mit reduzierten f2f-Phasen oder reine, vollwertige Onlinekurse via Videokonferenz berufliche, familiäre oder regionale Hinderungen entschärft werden. An den Wiener Volkshochschulen gibt es im Bereich SBP bereits für jedes Fach pro Jahr mindestens einen vollwertigen Onlinekurs. Bei der BRP gibt es Ansätze von Blended-Learning, vollwertige Onlinekurse können aufgrund formaler Vorgaben zur Prüfungsberechtigung nicht angeboten werden – obwohl eine mehrjährige Ausnahmeregelung infolge Corona keine negative Auswirkung auf Prüfungsergebnisse gezeigt hat.

Resümee

Beratung im Bereich 2. Bildungsweg, speziell auch bei Angeboten zur Berufsreife- und Studienberechtigungsprüfung, ist nach wie vor ein zentraler Bestandteil um dem Anspruch „Bildung für Alle“ auch wirklich gerecht zu werden. Ich möchte diese Behauptung mit Schlagworten subjektiver Einschätzungen einiger langjähriger Programmplaner*innen und Berater*innen in den beiden Bereichen untermauern:

Chaos / Sackgasse / Teilnehmer*innen sitzen in falschen Kursen / Ablegung der Prüfung zum Kurs ist (aus formalen Gründen) nicht möglich / viele sitzen im Kurs, haben aber keine Zulassung und können keine Prüfung ablegen / Prüfungen wurden überflüssigerweise gemacht, da nicht um Anrechnungen angesucht wurde / planlos / vermehrt Kursstornos / arbeitsaufwändiges Nacharbeiten der Mitarbeiter*innen / Unzufriedenheit der Teilnehmenden / Vermehrte Kursabbrüche, Drop-outs //

Literatur

Brunner, Alexander, Dorninger, Christian, Perzl, Josef & Schwaiger, Josef (1983): Offener Hochschulzugang. Vorbereitungslehrgänge für die Berufsreifeprüfung an Wiener Volkshochschulen. Endbericht. Wien: Eigenverlag (Bestand Österreichisches Volkshochschularchiv)

Brunner, Alexander, Dorninger, Christian, Perzl, Josef & Schwaiger, Josef (1984): Transfermodell zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung. In: Die Österreichische Volkshochschule, 35 (132), 7 – 10.

Nowak, Christian (2025): Beratung ist unumgänglich. In: Die Österreichische Volkshochschule. Magazin für Erwachsenenbildung. Herbst/Winter 2025, Heft 285/76. Jg., Wien. Druck-Version: Verband Österreichischer Volkshochschulen, Wien.

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