Im November 2021 machte die Roma Volkshochschule Burgenland eine Eingabe zum posthumen Widerruf der Begnadigung von Tobias Portschy. Tobias Portschy war kurzzeitig nach dem gewaltsamen Anschluss Österreichs an das nationalsozialistische Deutschland Landeshauptmann des Burgenlandes und von 1938 bis 1945 stellvertretender Gauleiter der Steiermark. 1940 trat Portschy in die SS ein. Berüchtigt ist Portschys 1938 veröffentlichte „Denkschrift zur Zigeunerfrage“ mit der er zu einem ideologischen Wegbereiter des Porajmos1 wurde. 1949 wurde Portschy zu 15 Jahren schweren Kerkers verurteilt, jedoch bereits zwei Jahre später begnadigt. Auch sein im Zuge des Entnazifizierungsverfahrens aberkannter Doktortitel wurde ihm 1958 von der Universität Wien wieder verliehen.
Justizministerin Alma Zadić schrieb nach eingehender Prüfung der Eingabe an die Roma VHS, dass eine Aberkennung des Gnadenaktes nicht möglich ist2 und dass Portschy auch ohne diesen Gnadenerweis unter das NS-Amnestiegesetz 1957 gefallen wäre. Zadić betont in ihrem Schreiben, dass Portschy als Kriegsverbrecher, überzeugter Nationalsozialist und Rassist gilt, der „nach dem Krieg nicht nur kein Zeichen der inneren Umkehr oder Reue gezeigt, sondern vielmehr bis zuletzt unbelehrbar an seinen rassistischen Ansichten festgehalten und diese auch in öffentlichen Aussagen propagiert hat.“3 Zadić betont die Notwendigkeit der Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus. „Besonderer Dank gilt dabei auch der Roma Volkshochschule Burgenland für ihr Engagement gegen das Vergessen und für den Dialog zwischen Romnija/Roma und Nichtroma.“ //
G. B.











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